Studenten-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes
eintreten. Die Versicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu
zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.
Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem § 5 der Versicherungsbedingungen.
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Tarif Basic
Erstattung der Kosten für: |
Tarif Profi
Erstattung der Kosten für: |
Tarif Premium
Erstattung der Kosten für: |
ambulante Heilbehandlung beim Arzt.
Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der
jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz |
ambulante Heilbehandlung beim Arzt.
Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils
geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz |
ambulante Heilbehandlung beim Arzt.
Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der
jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz |
ärztlich verordnete Arznei-
und Verbandmittel |
ärztlich verordnete Arznei-
und Verbandmittel |
ärztlich verordnete Arznei-
und Verbandmittel |
ärztlich verordnete Massagen,
medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 250,- EUR je
Versicherungsjahr |
ärztlich verordnete Massagen,
medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 500,- EUR je
Versicherungsjahr |
ärztlich verordnete Massagen,
medizinische Packungen und Inhalationen
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Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8
Monaten |
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8
Monaten |
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8
Monaten |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge
eines Unfalles |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge
eines Unfalles |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge
eines Unfalles |
schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 250,- EUR je
Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von
Zahnersatz mit 50% bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr |
schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 750,- EUR je
Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von
Zahnersatz mit 50% bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr
Zahnersatz mit 50% bis zu 1.500,- EUR
je Versicherungsjahr
unfallbedingter Zahnersatz bis zu
2.500,- EUR je Versicherungsjahr |
schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 1.000,- EUR je
Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von
Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr |
stationäre Behandlung im
Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
stationäre Behandlung im
Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
stationäre Behandlung im
Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
medizinisch notwendige
Rehabilitationsmaßnahmen |
medizinisch notwendige
Rehabilitationsmaßnahmen |
medizinisch notwendige
Rehabilitationsmaßnahmen |
den Rücktransport ins Heimatland |
den Rücktransport ins Heimatland |
den Rücktransport ins Heimatland |
Überführung und Bestattung
bis zu 10.000,- EUR |
Überführung und Bestattung
bis zu 10.000,- EUR |
Überführung und Bestattung
bis zu 10.000,- EUR |
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- |
- |
Rückreisekosten ins Heimatland bei
Erkrankung eines Angehörigen bis zu 1.000,- EUR |
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- |
Hin- und Rückreisekosten für
Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person |
Hin- und Rückreisekosten für
Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person |
kein Selbstbehalt |
kein Selbstbehalt |
kein Selbstbehalt |
Die zubuchbare Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung ist in den folgenden zwei Tarifen wählbar. |
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Tarif Standard |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S)
Versicherungssummen
●
im Todesfall 5.000,- EUR
●
im Invaliditätsfall 25.000,- EUR
(mit Progressionsstaffel 350%)
●
Bergungskosten 2.500,- EUR
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
●
Deckungssummen für -
Personen- und Sachschäden 1 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,-
EUR - Abschiebekosten 1.000,- EUR
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REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs-umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise
gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen,
versichert. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum
Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei
unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt
„Reise-Haftpflichtversicherung“ der Versicherungsbedingungen.
REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Bei Abschluss schützt Sie diese Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der
vereinbarten Versicherungssumme. |
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Tarif Komfort |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S)
Versicherungssummen
●
im Todesfall 5.000,- EUR
●
im Invaliditätsfall 40.000,- EUR
(mit Progressionsstaffel 350%)
●
Bergungskosten 2.500,- EUR
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
●
Deckungssummen für - Personen- und
Sachschäden 2,5 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,- EUR - Abschiebekosten 5.000,- EUR |
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